Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion für den elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies bei der Personalausweisbehörde kostenfrei beantragen.
Beschreibung
Sie können jederzeit gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn
- Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind und
- der Personalausweis gültig ist.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich kostenfrei ein.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Bürgerdienstleistungen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Alina Dück
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: alina.dueck@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-240
Fax: +49 6623 933-249
Frau Heike Engel
Hausanschrift
E-Mail: heike.engel@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-249
Telefon Festnetz: +49 6623 933-242
Frau Susanne Scharringhausen
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: susanne.scharringhausen@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-241
Fax: +49 6623 933-249
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen
- Sie sind Deutscher bzw. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Sie besitzen einen gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
- Personalausweisportal(Bundesministeriums des Innern und für Heimat)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HMdI am 24.11.2022
Stichwörter
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