Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion für den elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies bei der Personalausweisbehörde kostenfrei beantragen.
Beschreibung
Sie können jederzeit gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn
- Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind und
- der Personalausweis gültig ist.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich kostenfrei ein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Linsengericht - Passamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: +49 6051 709-3107
Telefon: +49 6051 709-3108
Telefon: +49 6051 709-3109
Telefax: +49 6051 709-900
E-Mail: buergerbuero@linsengericht.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen
- Sie sind Deutscher bzw. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Sie besitzen einen gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
- Personalausweisportal(Bundesministeriums des Innern und für Heimat)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HMdI am 24.11.2022
Stichwörter
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