elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung

    Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren

    Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

    Beschreibung

    Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, zum Beispiel der „AusweisApp“, setzen.

    Sie können Ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommunen auch nachträglich kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Online-Ausweisfunktion freischalten (eID)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
    FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
    SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 241-100

    Telefax: 06102 241-180

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Gravenbruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreiherrnsteinplatz 4

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Mittwoch: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

    Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 5477

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
    Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
    Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger stehen insgesamt vier Kundenparkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Bürgeramtes befindet sich in der Ludwigstraße, zwischen den Hausnummern 56 und 59.

    Kontakt

    Telefon: 06102 241-100

    Telefax: 06102 241-180

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Zeppelinheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapitän-Lehmann-Straße 2

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch 10:00 bis 12:00  Uhr & 13:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Freitag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Samstag: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 691069

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweises mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

    • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten „PIN-Brief“ per Post.
    • Folgen Sie den Anweisungen im Brief und bestimmen Sie Ihren individuellen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.

    Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, können Sie dies kostenfrei im Bürgeramt kostenfrei vornehmen lassen.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen für Sie.

    Kosten

    Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis erhalten Sie auf der Internetseite des Personalausweisportals (Bundesministerium des Innern und für Heimat).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 04.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2021

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Stichwörter

    Perso, Online-Ausweisfunktion, Pass, neuer Personalausweis, Ausweis, nPA, Ausweischip, Personalausweis, Personaldokument, Neuer PA, ePA, Ausweis-Chip, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019