Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

    Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.

    Beschreibung

    Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu. 

    Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.

    Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
     

    Ansprechpartner

    Finanzamtssuche

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2022 (von: Römer, Jessica)

    Technisch geändert am 21.11.2022 (von: Römer, Jessica)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Die Erklärung der Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft richten Sie bitte unverzüglich auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck an das zuständige Finanzamt.

    Voraussetzungen

    Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG);
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt   

    • Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. 
    • Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Behördenwegweiser, Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern
    https://www.bzst.de/gemfa

    Formular: „Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/ lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft“ auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter „Lohnsteuer (Arbeitnehmer)“
    https://www.formulare-bfinv.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde - Steuerverwaltung - am 15.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steuerkarte, Wiederaufnahme der Ehe, Gemeinsame Lebens- und Haushaltsführung, Beendigung der Trennung, Hochzeit, Ehe, Beendigung Getrenntleben, Eheschließung, Heirat, Elstam, Scheidung, Lohnsteuerkarte, Einkommensteuer, Steuerklasse, Wiederheirat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)