• Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

Sie möchten Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Genehmigung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.

Beschreibung

Für das Einleiten von Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser) in eine private Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden.

Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer privaten Kläranlage behandelt werden kann.

zuständige Stelle

Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Ansprechpartner

Stadt Friedrichsdorf - Garten- und Tiefbauamt

Adresse

Hausanschrift

Hugenottenstraße 55

61381 Friedrichsdorf

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 32
Gebührenfrei

Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
    Linien:
    • Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
    • S-Bahn: Linie S5
  • Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1340

61364 Friedrichsdorf

Öffnungszeiten

Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr

Freitag 08:00- 12:00 Uhr

Hinweis:

Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"

Kontakt

Telefon: 06172 731-1311

E-Mail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de

Internet

Version

Technisch geändert am 07.05.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare, falls vorhanden, ist in den einzelnen Zulassungsbehörden verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformulare, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn

  • die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden (allgemeine Anforderungen, Anforderungen für den Ort des Anfalls und vor Vermischung)
  • die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
  • Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen, § 57 Abs. 1 Nr. 3 WHG
  • keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid über die Erteilung oder Nichterteilung der Genehmigung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 68 Verwaltungsgerichtsordnung).

Fristen

Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Kosten

Für die Verwaltungsleistung sind Verwaltungskosten an die zuständige Behörde zu entrichten.

Die Höhe der Verwaltungskosten richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungskosten.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.08.2022

Version

Technisch erstellt am 26.11.2021

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Abwasserverordnung, Grundstücksentwässerung, Indirekteinleitung, Niederschlagswasser, Industriepark, Entwässerung, Einleitung, Abwasser, Satzungsrecht, Mischsystem, private Abwasserentsorgung, Kleinkläranlage, Niederschlagswassereinleitung, Schmutzwasser, Schmutzwassereinleitung, Dichtheitsnachweis, Trennkanalisation, Kanalisation, Wasserhaushaltsgesetz, Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen, Stadtentwässerung, Kläranlage

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019