Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht beantragen
Sie möchten Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten und von der Genehmigungspflicht freigestellt werden? Dann ist hierfür ein Antrag auf Freistellung der Genehmigungspflicht an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser) in eine private Abwasseranlage (Indirekteinleitung) kann in Deutschland eine Befreiung von der Genehmigungspflicht beantragt werden, soweit die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage sichergestellt ist. Die Erteilung der Befreiung von der Genehmigungspflicht erfolgt durch die zuständigen Behörden.
Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung, Dampferzeugung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer privaten Kläranlage behandelt werden kann.
Ansprechpartner
Bauamt / Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6456 92890-00
E-Mail: rathaus@haina.de
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE34 5235 0005 0008 0063 30
BIC: HELADEF1KOR
Bankinstitut: Sparkasse Waldeck-Frankenberg
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE85 5001 0060 0240 1076 01
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE24 5206 9029 0000 5000 03
BIC: GENODEF1GMD
Bankinstitut: Spar- und Kreditbank Gemünden
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE96 5236 0059 0005 8221 49
BIC: GENODEF1KBW
Bankinstitut: Waldeck-Frankenberger Bank
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art und Menge des Abwassers (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
Jedenfalls erforderlich:
- Antrag auf Freistellung mit näheren Angaben zum Abwasser (Art / Menge / Inhaltsstoffe / Ort des Entstehens)
- Vertragliche Regelungen (ggf. auszugsweise)
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare, falls vorhanden, ist in den einzelnen Zulassungsbehörden verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformulare, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Von der Genehmigungspflicht kann auf Antrag freigestellt werden, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage sichergestellt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid über die Erteilung oder Nichterteilung der Befreiung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 68 Verwaltungsgerichtsordnung).
Fristen
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Befreiung von der Genehmigungspflicht erfolgen darf.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren.
Kosten
- Für die Verwaltungsleistung sind Verwaltungskosten an die zuständige Behörde zu entrichten.
- Die Höhe der Verwaltungskosten richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungskosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.08.2022
Stichwörter
Mischsystem, Satzungsrecht, Genehmigungsfrei, Schmutzwasserkanalisation, Regenwasser, Schmutzwassereinleitung, Befreiung, Trennkanalisation, private Abwasserentsorgung, Abwasserverordnung, Chempark, Regenwasserkanalisation, Kanalisation, Indirekteinleitung, Abwasser, Mischwasserkanalisation, Mischwassereinleitung, Industriepark, Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Einleitung, Niederschlagswassereinleitung, Niederschlagswasserkanalisation, Wasserhaushaltsgesetz, Privatrechtliche Regelungen, Kläranlage