Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
Sie möchten Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation) einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.
Beschreibung
Für das Einleiten von gewerblichem / industriellem Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland in der Regel eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden der einzelnen Länder.
Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage abgereinigt werden kann.
Die Genehmigung gem. § 58 WHG wird von der zuständigen Wasserbehörde erteilt (§ 65 Abs. 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 b Zuständigkeitsverordnung Wasserbehörden). Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Anforderungen des § 58 Absatz 2 WHG eingehalten werden. Nach § 38 Abs. 3 HWG i.V.m. § 2 Abs. 2 IndV entfällt in bestimmten Fällen die Genehmigungspflicht. Nach § 38 Abs. 1 HWG ist die Genehmigungspflicht auch für das Einleiten von Grundwasser in Abwasseranlagen erforderlich, sofern dieses Stoffe enthält, für die Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung in der Abwasserverordnung festgesetzt sind.
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Die Gemeinde Roßdorf erhebt für versiegelte Flächen gemäß Entwässerungssatzung (diese ist unten verlinkt) eine Gebühr. Entsprechend der Satzung sind Sie verpflichtet, Änderungen bei versiegelten Flächen an die Gemeinde zu melden. Hierzu können Sie einen vorbereiteten Änderungsantrag bei der Gemeinde Roßdorf formlos per E-Mail anfordern.
Die Gemeinde Roßdorf erhebt für versiegelte Flächen gemäß Entwässerungssatzung (diese ist unten verlinkt) eine Gebühr. Entsprechend der Satzung sind Sie verpflichtet, Änderungen bei versiegelten Flächen an die Gemeinde zu melden. Hierzu können Sie einen vorbereiteten Änderungsantrag bei der Gemeinde Roßdorf formlos per E-Mail anfordern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung ergibt sich aus § 65 HWG in Verbindung mit der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden
Obere Wasserbehörden: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
Untere Wasserbehörden:
Die Aufgaben der unteren Wasserbehörden nehmen die Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.
Die nachstehende Seite stellt auch sämtliche Kontaktdaten für die Bearbeitung der Anhänge 49,50, und 52 der Abwasserverordnung bereit.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Gemeindewerke Technisch
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-453
E-Mail: bauamt@rossdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Formlose E-Mail mit folgenden Angaben an die Zuständige Stelle der Gemeinde Roßdorf:
Betreff: Grundstückentwässerung, Änderungsantrag versiegelte Fläche
Antragsteller (Vor- und Nachname/Firma/Verein):
Anschrift:
Rufnummer (Festnetz oder Mobil):
E-Mail-Adresse:
Adresse des Objektes (Straße und Hausnummer oder Flur/Flurstücknr.):
Im Anschluss wird Ihnen der Änderungsantrag per Brief oder per E-Mail als PDF-Anlage zugesendet. Dieser ist dann mit Unterschrift bei der Gemeinde vorzulegen.
Formlose E-Mail mit folgenden Angaben an die Zuständige Stelle der Gemeinde Roßdorf:
Betreff: Grundstückentwässerung, Änderungsantrag versiegelte Fläche
Antragsteller (Vor- und Nachname/Firma/Verein):
Anschrift:
Rufnummer (Festnetz oder Mobil):
E-Mail-Adresse:
Adresse des Objektes (Straße und Hausnummer oder Flur/Flurstücknr.):
Im Anschluss wird Ihnen der Änderungsantrag per Brief oder per E-Mail als PDF-Anlage zugesendet. Dieser ist dann mit Unterschrift bei der Gemeinde vorzulegen.
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
Onlineverfahren: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nein
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Den Entwässerungsantrag finden Sie unter folgendem Link:
Den Entwässerungsantrag finden Sie unter folgendem Link:
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn
- die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden (allgemeine Anforderungen, Anforderungen für den Ort des Anfalls und vor Vermischung)
- die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
- Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen
- keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt
Rechtsgrundlage(n)
- § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- 65 HWG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 b WasserZustVO
- Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO)
- § 38 Hessisches Wassergesetz (HWG)
- Indirekteinleiterverordnung (IndV)
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Roßdorf finden Sie unter folgendem Link:
Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Roßdorf finden Sie unter folgendem Link:
Rechtsbehelf
Gegen die Genehmigung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden. Entfällt das Widerspruchsverfahren, kann vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.
Gemäß § 16 a Abs.2 Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) entfällt das Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung, wenn das Regierungspräsidium die Genehmigung erteilt hat. Gegen die Genehmigung kann Klage (§ 74 Abs.1 VwGO) innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe erhoben werden.
Verfahrensablauf
- Behörde erklärt Antragsteller*in das Genehmigungsverfahren zur Indirekteinleitung
- Antragsteller r*in erstellt Antragsunterlagen und reicht diese ein.
- Behörde prüft Antragsunterlagen auf Vollständigkeit; fordert ggf. Unterlagen nach
- Antragsteller *in reicht Unterlagen nach
- Behörde prüft nachgereichte Unterlagen auf Vollständigkeit
- Behörde beteiligt Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben betroffen sein können
- Behörde fordert ggf. Unterlagen nach, die im Rahmen der Beteiligung externer und / oder interner Stellen nachgefordert wurden
- Antragsteller *in reicht Unterlagen nach
- Behörde prüft nachgereichte Unterlagen ggf unter Beteiligung der externen und / oder internen Stellen
- Behörde erstellt die Genehmigung auf Basis der geprüften, ggf. ergänzten Antragsunterlagen
- Antragsteller *in erhält Genehmigungsbescheid zur Indirekteinleitung
- Antragsteller *in bezahlt die Verwaltungskosten
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Die Beantragung des Entwässerungsanschlusses kann mit dem unten verlinkten Formular erfolgen, versiegelte Flächen können formlos per E-Mail entsprechend dem Punkt "Welche Unterlagen werden benötigt" beantragt oder geändert werden.
Die Beantragung des Entwässerungsanschlusses kann mit dem unten verlinkten Formular erfolgen, versiegelte Flächen können formlos per E-Mail entsprechend dem Punkt "Welche Unterlagen werden benötigt" beantragt oder geändert werden.
Fristen
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf. Die Einleitung in eine öffentliche Abwasseranlage darf erst mit Erteilung der Genehmigung erfolgen, sodass die Beantragung der Genehmigung rechtzeitig, d. h. 6 Monate vor Einleitung von Abwasser in einer öffentlichen Abwasseranlage erfolgen muss.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer mindestens 3 Monate. Die Bearbeitungsdauer ist unter Umständen abhängig davon, wann nachzureichende Unterlagen vorgelegt werden
Kosten
Für die Verwaltungsleistung der Genehmigung ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Die Kosten für „Genehmigung einer Indirekteinleitung nach § 58 Abs. 1 WHG“ liegen gemäß der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV) vom 19.12.2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Februar 2021, Anlage Ziffer 162231 zwischen 300 bis 12 000 € (Stand Juli 2021)
Gebühr ab 300.0 EUR bis 12000.0 EUR
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Für die Bearbeitung des Änderungsantrages werden keine Kosten erhoben – Die vorgenommene Änderung wirkt sicht entsprechend auf den jährlichen Bescheid aus.
Für die Bearbeitung des Änderungsantrages werden keine Kosten erhoben - Die vorgenommene Änderung wirkt sicht entsprechend auf den jährlichen Bescheid aus.
Hinweise (Besonderheiten)
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.08.2022
Stichwörter
Einleitung, Trennsystem, Schmutzwassereinleitung, Abwasserverordnung, Niederschlagswasser, Entwässerung, Mischsystem, Trennkanalisation, Abwasser, Niederschlagswassereinleitung, öffentliche Abwasseranlage, Genehmigung, Stadtentwässerung, Indirekteinleitung, Mischwasserkanalisation, Kläranlage, Schmutzwasser, Wasserhaushaltsgesetz, Mischwassereinleitung