Brütereien Zulassung
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.
Formulare
elektronischer Vordruck
Voraussetzungen
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
keine
Kosten
Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig) gemäß Gebührenordnung
Hinweise (Besonderheiten)
Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft am 11.11.2020
Stichwörter
Brütereibetrieb, Tierhaltung, Tierzucht, Brutschränke, Tiere, Haltung, Registrierung, Zuchtbetrieb, Brüterei, Bruteier