Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

    Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

    Die Behörde kann auch über die ohnehin zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten Verpflichteten hinaus die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde kann anordnen, dass

    1. die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
    2. die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
    3. die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Absatz 1 WHG,
    4. die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

    einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.

    Formulare

    • Formularbezeichnung: nicht existent
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es erfolgt die Anordnung seitens der Behörde.

    Fristen

    Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gewässer, Abwasseranlagen, Einleiten von Abwasser, Gewässerschutzbeauftragte, Rohrleistungsanlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)