• Steinau an der Straße (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

Die Behörde kann auch über die ohnehin zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten Verpflichteten hinaus die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.

Beschreibung

Die zuständige Behörde kann anordnen, dass

  1. die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
  2. die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
  3. die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Absatz 1 WHG,
  4. die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.

Formulare

  • Formularbezeichnung: nicht existent
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Es erfolgt die Anordnung seitens der Behörde.

Fristen

Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.

Version

Technisch erstellt am 26.11.2021

Technisch geändert am 25.06.2024

Stichwörter

Rohrleistungsanlagen, Einleiten von Abwasser, Abwasseranlagen, Gewässerschutzbeauftragte, Gewässer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019