• Flieden (Landkreis Fulda, Hessen)
Nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten Erlaubnis

Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Erlaubnis

Sie können zur Betreibung einer Besamungsstationen oder Embryo-Entnahme- oder –Erzeugungseinheiten eine Erlaubnis erhalten,  wenn Sie hierfür bestimmte Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen.

Beschreibung

Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine Besamungsstation, Embryo-Entnahme- oder –Erzeugungseinheit betreiben wollen, bedürfen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn

  • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder eine/n vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
  • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
  • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
  • bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.

Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann neu erteilt werden.

erforderliche Unterlagen

  • den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers
  • die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen
  • die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung nötig: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Vor-Ort-Kontrolle nötig: ja

Voraussetzungen

  • Der Sitz ihrer Einrichtung befindet sich in Deutschland.
  • Sie können sicherstellen, dass die tierseuchenhygienischen Anforderungen eingehalten werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind.
  • Sie können gewährleisten, dass ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich fachtechnischen Anforderungen durch einen vertraglich gebundenen Tierarzt erfolgt.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch bei der im Bescheid genannten Behörde eingelegt werden. Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form und zur Niederschrift eingelegt werden.

Wird dem Widerspruch nicht entsprochen, kann Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht erhoben werden.

Verfahrensablauf

Die Betreibererlaubnis ist bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  • Es ist schriftlich ein formloser Antrag mit den erforderlichen Unterlagen auf Betriebserlaubnis zu stellen
  • Nach Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch eine Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Entscheidung zur Erlaubniserteilung
  • Die Erlaubnis erfolgt ggf. unter Auflagen.

Fristen

Die Erlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Betreibung der Einrichtung bzw. vor Ablauf der bisherigen Erlaubnis, beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

etwa 6 bis 8 Wochen

Kosten

Erteilung der Erlaubnis

  • für Rinder, Schweine und Pferde         500,00 bis 1.600,00 EURO
  • für Schafe und Ziegen                          100,00 bis   300,00 EURO

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3 am 01.10.2020

Version

Technisch erstellt am 26.11.2021

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Embryotransfer, Landwirtschaftliche Nutztiere, Nationale Anerkennung, Embryoerzeugung, Erlaubniserteilung, Besamung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019