Berufsregister für Steuerberater Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften

    Berufsregister für Steuerberater Eintragung von Berufsausübungsgesellschaften

    Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung Ihrer Berufsausübungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater.

    Beschreibung

    Die Eintragung Ihrer Berufsausübungsgesellschaft beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Berufsausübungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

    Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:

    • Wenn Berufsausübungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:
      • Datum der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft und der Name der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Anerkennung vorgenommen hat (bei nicht anerkennungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften ist anstelle des Datums der Anerkennung der Tag der Registrierung im Berufsregister einzutragen bzw. bei Berufsausübungsgesellschaften in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft der Tag der Eintragung im Partnerschaftsregister)
      • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
      • Anschrift der beruflichen Niederlassung, die Telekommunikationsdaten, einschließlich der geschäftlichen E-​Mail-​Adresse, und die geschäftliche Internetadresse
      • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h StBerG
      • folgende Angaben zu den Gesellschaftern:
        • bei natürlichen Personen: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der in der Berufsausübungsgesellschaft ausgeübte Beruf,
        • bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften: deren Name oder Firma, deren Sitz und, sofern gesetzlich vorgesehen, das für sie zuständige Register und die Registernummer,
      • bei juristischen Personen: zu jedem Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf,
      • bei rechtsfähigen Personengesellschaften: die vertretungsberechtigten Gesellschafter und deren Beruf,
      • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf der angestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, die zur Vertretung der Berufsausübungsgesellschaft berechtigt sind, sofern die Eintragung in das Berufsregister von der Berufsausübungsgesellschaft beantragt wird
      • Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
      • Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten, sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist
      • bei anerkannten Berufsausübungsgesellschaften: das Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 134 StBerG
      • Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs der Berufsausübungsgesellschaft

    Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

    Ansprechpartner

    Finanzamtssuche

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2022 (von: Römer, Jessica)

    Technisch geändert am 21.11.2022 (von: Römer, Jessica)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.

    Formulare

    • Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
    • Online-Dienst: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind Mitglied einer Berufsausübungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

    Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Wochen (In der Regel erfolgt die Eintragung innerhalb einer Woche.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 23.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    freie Berufe, Zulassung, Berufsregistereintrag, Steuerberaterkammer, Steuerberaterverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)