Berufsregister für Steuerberater Eintragung von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten
    99135004060001

    Berufsregister für Steuerberater Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in Berufsregister für Steuerberater eintragen lassen

    Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung im Berufsregister für Steuerberaterinnen und Steuerberater.

    Beschreibung

    Eine Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

    Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:

    • Wenn Sie als Steuerberaterin, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in dem Bezirk bestellt werden, für den das Register geführt wird. Einzutragen sind:
      • Familienname, der Vorname oder die Vornamen
      • Geburtsdatum, Geburtsort
      • Datum der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
      • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und der Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung
      • Anschrift der beruflichen Niederlassung, die Telekommunikationsdaten, einschließlich der geschäftlichen E-Mail-Adresse, und die geschäftliche Internetadresse
      • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
      • die Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
      • Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten, sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist
      • Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 1 Nummer 4 oder des § 134 StBerG
      • Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

    Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.

    Ansprechpartner

    Finanzamtssuche

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2022
    Technisch geändert am 08.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    • Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
    • OnlineDienst: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerbevollmächtigter und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

    Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 23.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2021
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Berufsregistereintrag, Steuerberaterverzeichnis, Zulassung, freie Berufe, Steuerberaterkammer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019