Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis
Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die zuständige Behörde zu richten.
Beschreibung
Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
Ansprechpartner
Für Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Das Rechtsbehelfsverfahren wird durch die Bundesländer geregelt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 01.06.2021
Stichwörter
Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Einleitung, Niederschlagswassereinleitung, RÜ, SRK, Schmutzwassereinleitung, RÜB, KSR, Mischwasserkanalisation, Bewilligung, zurückgeben, Gewässerbenutzung, zurücknehmen, Mischwasser, Mischwassereinleitung, Regenwasser, Trennsysteme, Erlaubnis, Abwasser, Wasserhaushaltsgesetz, Kläranlage