Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis
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    Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

    Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die  zuständige Behörde zu richten.

    Beschreibung

    Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

    Hinweise für Wetteraukreis: Abwasser

    Abwasser

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Wasser- und Bodenschutz

    Adresse

    Postanschrift


    Postfach 10 06 61
    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Homburger Straße 17
    61169 Friedberg (Hessen)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch        07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06031 83-4400

    Fax: 06031 83-914400

    E-Mail: wasserbehoerde@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Bodenschutzbehörde, Immissionsschutzbehörde, Untere Wasserbehörde

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Das Rechtsbehelfsverfahren wird durch die Bundesländer geregelt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 31.05.2021

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2021
    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Einleitung, Niederschlagswassereinleitung, RÜ, SRK, Schmutzwassereinleitung, RÜB, KSR, Mischwasserkanalisation, Bewilligung, zurückgeben, Gewässerbenutzung, zurücknehmen, Mischwasser, Mischwassereinleitung, Regenwasser, Trennsysteme, Erlaubnis, Abwasser, Wasserhaushaltsgesetz, Kläranlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019