Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für außergewöhnliche Härtefälle
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen besonderer persönlicher Gründe oder Besonderheit des Einzelfalles
Beschreibung
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann nicht nach den allgemeinen Vorschriften verlängert werden. Auch eine Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften kommt nicht in Betracht. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
Es müssen auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis gegeben sein (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, geklärte Identität, kein Ausweisungsinteresse).
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Diese kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.
Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden.
Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII) und Kindergeld.
Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.
Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte enden Sie sich an die Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst Ausländerangelegenheiten - Allgemeines Aufenthaltsrecht, Einreise
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Abdulhaqov
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben DIZ - GASH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1377
E-Mail: s.abdulhaqov@kreis-offenbach.de
Frau Akcadag
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben BENI - CAU
Hausanschrift
E-Mail: s.akcadag@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1372
Frau Behse
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben VASI - Z
Hausanschrift
E-Mail: l.behse@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1364
Frau Erden
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben MEK - NOOM
Hausanschrift
E-Mail: s.erden@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1373
Frau Fliedner
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben KARB - KUO
Hausanschrift
63128 Dietzenbach
Telefon Festnetz: 06074 8180-1356
E-Mail: j.fliedner@kreis-offenbach.de
Frau Geidel
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben ALQ - BENH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1361
E-Mail: l.geidel@kreis-offenbach.de
Frau Heidenreich
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben HIR - KARA
Hausanschrift
E-Mail: d.heidenreich@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1301
Frau Hofmeister
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben KUP - MEJ
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1367
E-Mail: k.hofmeister@kreis-offenbach.de
Frau Marelja
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben CAV - DIY
Hausanschrift
E-Mail: z.marelja@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1302
Frau Nazir
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben STAS - VASH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1342
E-Mail: s.nazir@kreis-offenbach.de
Herr Neziri
Frau Özer
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben GASI - HIQ
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1363
E-Mail: h.oezer@kreis-offenbach.de
Frau Orak
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben SAMO - STAR
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1354
E-Mail: m.orak@kreis-offenbach.de
Frau Pervan
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben QUR - SAMN
Hausanschrift
E-Mail: k.pervan@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1341
Frau Yazer
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben NOON - QUQ
Hausanschrift
E-Mail: g.yazer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1345
Frau Sarikaya
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A - ALP
Hausanschrift
E-Mail: a.sarikaya@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1300
Frau Sas
Herr Fiedler
Herr Pesoldt
Frau Arnaut-Biogradlija
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1359
erforderliche Unterlagen
- Vorlage der aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis
- aktuelles biometrisches Foto
- Nachweise der Identität, z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufsausübungserlaubnis)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
Formulare
Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Hinweise für Mainhausen: Spezialisierung
Voraussetzungen
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- Keine Möglichkeit der Verlängerung oder Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis
- Besondere Umstände des Einzelfalles begründen außergewöhnliche Härte
- Drohen der vollziehbaren Ausreisepflicht
- Vorlage der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (bspw. Lebensunterhaltssicherung, ausreichender Wohnraum, Passpflicht)
- Kein Ausweisungsinteresse
- Kein Einreise- und Aufenthaltsverbot
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 12 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 25 Abs. 4, Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 25 Abs. 4a, 4b Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 29 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 44 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 44a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 78a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 53 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis wegen einer außergewöhnlichen Härte müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Die Aufenthaltserlaubnis hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Fristen
Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:
- Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist
Längstens drei Jahre
Bearbeitungsdauer
Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Kosten
Bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis ist eine Gebühr in Höhe von 100 Euro fällig (bei Minderjährigen 50 Euro)
Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen
Hinweise (Besonderheiten)
Eine außergewöhnliche Härte kann nur dann angenommen werden, wenn Sie sich in einer Notlage befinden, die sich deutlich von der Lage anderer Ausländer unterscheidet.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.04.2022
Stichwörter
außergewöhnlicher Härte, Aufenthaltserlaubnis bei außergewöhnlicher Härte