Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz einer Waffe Zulassung
Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Waffenerwerb und -besitz beantragen.
Beschreibung
Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Waffen eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.
Hinweise für Wetteraukreis: Waffenrecht allgemein
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
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Zuständigkeit
Landkreis oder kreisfreie Stadt
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 40
63652 Büdingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 – 12:30 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Nachmittags ausschließlich mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06042 989-1609
Telefax: 06042 989-492550
E-Mail: Waffen-Jagd@wetteraukreis.de
E-Mail: gewerberecht@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Gewerbebehörde für Makler und Bewacher, Sprengstoffbehörde, Untere Fischereibehörde, Untere Jagdbehörde, Untere Waffenbehörde
erforderliche Unterlagen
einzelfallabhängig
Formulare
nein
Voraussetzungen
- es liegen besondere Gründe vor,
- Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen,
- es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen,
- vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen,
- es ist ein Einzelfall gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:
- Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
- die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
- die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft,
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 46 - 172
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.04.2022
Stichwörter
Waffen, Besitz von Waffen, Waffenbesitz, Führen von Waffen, Waffenbesitzkarte