Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Bad Arolsen - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jannis Wagner
Herr Martin Saure
Frau Nadine Schwarz
Herr Michael Kranz
Frau Katja Bröckling
Hausanschrift
Fax: 0591 892-875
E-Mail: Katja.Broeckling@Bad-Arolsen.de
Telefon Festnetz: 05691 801-150
Formulare
Übermittlungssperren beantragen
Führungszeugnis online beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Melderegister, Wahlen, Melderegisterauskunft, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wählen