Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Hinweise für Vellmar: Übermittlungssperre_ Beantragung
Sie können diese Dienstleistung direkt online beantragen:
Sie können diese Dienstleistung direkt online beantragen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Bürger-Service
Beschreibung
Herzlich willkommen im Bürger-Service der Stadt Vellmar!
Für alle Anliegen in unserem Bürger-Service ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Einen Termin können Sie telefonisch vereinbaren oder über die Terminvergabe online selbst buchen - siehe nachfolgenden LInk!
Terminvergabe online
Für Verpflichtungserklärungen (Einladung ausl. Besucher:innen) ist nur eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Folgende Leistungen bieten wir vollständig digital an:
Bürger-Service online
Ausweisbeantragung inkl. biometrischem Passbild am Selbstbedienungs-Terminal im Rathausfoyer
Self-Service-Terminal
Eine alphabetische Übersicht über alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung Vellmar:
Dienstleistungen von A - Z
Ihr Team vom Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Sylvia Seeger
Selina Lehmann
E-Mail: Selina.Lehmann@vellmar.de
Telefon Festnetz: +49 561 8292-1013
Michelle Schulz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wahlen, Melderegister, Wählen, Melderegisterauskunft