Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Bürgerservice - Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06692 8924
Telefon Festnetz: 06692 8934
Telefon Festnetz: 06692 8935
Fax: 06692 89-44
E-Mail: meldeamt@neustadt-hessen.eu
Kontaktperson
Frau Fabienne Diebel
Frau Christina Tepfer (stellv. Fachbereichsleitung)
Telefon Festnetz: 06692 890
E-Mail: standesamt@neustadt-hessen.eu
E-Mail: meldeamt@neustadt-hessen.eu
Fax: 06692 8944
Frau Angelika Zich
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Fischereischein, Führungszeugnis, Fundbüro, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passbehörde, Pässe, Personalausweis, Reisepass, Wahlen und Statistik
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Melderegister, Wahlen, Melderegisterauskunft, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wählen