Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Ober-Ramstadt - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Besuche ohne Termin sind dienstags und mittwoch am Vormittag sowie donnerstags am Nachmittag möglich. Es ist entsprechend mit Wartezeiten zu rechnen.
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Melderegister, Wahlen, Melderegisterauskunft, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wählen