Abweichende Ruhezeit beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Ruhezeiten bewilligen lassen.
Beschreibung
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten 8-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften von der jeweils örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes bewilligen lassen, und zwar:
- bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
- bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.
Die Ausnahme steht im pflichtgemäßen Ermessen. Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an ds zuständige Regierungspräsidium.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
Adresse
Hausanschrift
Kreuzberger Ring 17
65205 Wiesbaden
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim - Haltestelle: Tillpetersrech
Bus: Linie 5 - Haltestelle: Am Hochfeld
Linien:- Bus: Linie 15
- Bus: Linie 28
- Haltestelle: Kreuzberger Ring
Linien:- Bus: Linie 15
- Bus: Linie 28
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Die Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Avrbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder es liegt ein Schichtbetrieb vor.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Kosten
- Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung des Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die eingesetzt werden sollen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 30.09.2024
Stichwörter
Öffentlicher Dienst, Arbeitszeitverlängerung, Wochenarbeitszeit, Wöchentliche Arbeitszeit, öffentlicher Dienst, Ruhezeit, Arbeitszeit