Staatsexamen zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in ablegen
Wenn Sie Ausbildungsteilnehmer/in an einer in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie sind und Ihre Staatliche Prüfung ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.
Beschreibung
Die Staatliche Prüfung zum/r Psychologischen Psychotherapeut/in umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Ausbildungsteilnehmende der in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie, die an dieser Staatlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser anmelden und zugelassen werden.
Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Hier wird u.a. die Staatliche Prüfung organisiert, der Zulassungsantrag entgegengenommen, die Ladung zu den jeweiligen Prüfungen (schriftlich und mündlich) erteilt sowie das Prüfungszeugnis (Fachkundenachweis) ausgestellt.
Im Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Diese Verordnung gilt in Verbindung mit den Übergangsvorschriften nach dem Psychotherapeuten-Gesetz in der aktuellen Fassung.
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Staatsexamen zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in ablegen
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zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Adresse
Postanschrift
Postfach 120142
64238 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- unterschriebener Antragsvordruck
- Geburtsurkunde
- Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
- Zeugnis und Urkunde über ein abgeschlossenes Studium (Master, Diplom) im Studiengang Psychologie, welches das Fach Klinische Psychologie einschließt
- oder ggf. Zeugnis und Urkunde über ein im Ausland abgeschlossenes Studium mit der Bescheinigung über einem gleichwertigen Abschluss gemäß § 5 PsychThG Psychotherapeutengesetz (alte Fassung) und den Nachweis des abgeschlossenen Studiums
- Bescheinigungen über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (gemäß § 1 Abs. 3 und Abs. 4 PsychTh-APrV nach dem Muster der Anlage 2 der PsychTh-APrV)
- ggf. Anrechnungsbescheid über die teilweise Anrechnung einer anderen abgeschlossenen Ausbildung
- zwei Falldarstellungen in je fünffacher Ausfertigung (einzeln geheftet)
- Bestätigung der Ausbildungsstätte über die angenommenen Prüfungsfälle (Falldarstellung)
- Kopie des Ausbildungsvertrages, beglaubigt durch Ihre Ausbildungsstätte
- Promotionsurkunde, falls vorhanden
Formulare
- Formulare: Antragsformular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung zur
Staatlichen Prüfung und im Benehmen mit der Leitung der Ausbildungsstätte über die Ladungen zu den Prüfungsterminen. Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV), gültig in Verbindung mit den unten genannten Übergangsvorschriften
- § 27 des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)
- § 84 Abs. 1 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
Rechtsbehelf
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
Verfahrensablauf
- Die Zulassung zur Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen
- Die Anmeldung erfolgt elektronisch
- Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
- Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
- Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 14 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
- Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
- Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
- Die Ergebnismitteilung über die bestandene schriftliche Prüfung wird mit einfacher Postsendung zugesandt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugestellt.
- Die schriftliche Benachrichtigung über die bestandene mündliche Prüfung erfolgt durch Zusendung des Zeugnisses über die bestandene Staatliche Prüfung.
- Eine Versendung/Zustellung ist nur an eine inländische Adresse möglich.
Fristen
Der Antrag auf Zulassung ist elektronisch zu stellen und muss spätestens bis zum 10. Januar (Frühjahrestermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zugegangen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Zulassung und zugleich Ladungen zu den jeweiligen Prüfungsterminen werden spätestens 14 Tage vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
(§ 7 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) in Verbindung mit den Übergangsvorschriften)
Kosten
- Fixe Kosten: ,,Prüfungsgebühr EUR 95,00“
- Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr in Höhe von EUR 40,00 zu entrichten.
- Änderungen vorbehalten.
Hinweise (Besonderheiten)
- Webseite des HLfGP – Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
- IMPP Startseite
- Prüfungen und Anträge - Staatliche Prüfungen sowie studienrelevante Anträge(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.07.2021
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