• Wolfhagen (Landkreis Kassel, Hessen)
Krankenversicherungsbeitrag Erhebung für Studierende

Krankenversicherungsbeitrag Erhebung für Studierende

Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.

Beschreibung

Studierende müssen bei der Einschreibung zum Studium nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Auch, wenn sie nicht in Deutschland wohnen.

Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.

In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.

Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über den Ehegatten bzw. Lebenspartner möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den/die Partner/in nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse Ihrer Eltern oder Ihres Ehe-Lebenspartners/Ihrer Ehe-Lebenspartnerin, oder falls eine Familienversicherung nicht möglich ist, an eine Krankenkasse Ihrer Wahl.

Ansprechpartner

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Stichwörter

gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

Version

Technisch erstellt am 28.06.2022

Technisch geändert am 30.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

- Immatrikulationsbescheinigung

Formulare

Fragen Sie die jeweilige Krankenkasse, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

Voraussetzungen

  • Altersgrenze für Familienversicherung: 25. Lebensjahr
  • Nach Ablauf der Familienversicherung ist gegebenenfalls eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten möglich. 

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle. 

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

Version

Technisch erstellt am 09.03.2021

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Erhebung, Studentenbeitrag, Krankenkasse, Krankenversicherungsbeitrag, Familienversicherung, Studierende

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019