Krankenversicherungsbeitrag Erhebung für Studierende
Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.
Beschreibung
Studierende müssen bei der Einschreibung zum Studium nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Auch, wenn sie nicht in Deutschland wohnen.
Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.
In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.
Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über den Ehegatten bzw. Lebenspartner möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den/die Partner/in nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse Ihrer Eltern oder Ihres Ehe-Lebenspartners/Ihrer Ehe-Lebenspartnerin, oder falls eine Familienversicherung nicht möglich ist, an eine Krankenkasse Ihrer Wahl.
Ansprechpartner
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Internet
Stichwörter
gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse
erforderliche Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung
Formulare
Fragen Sie die jeweilige Krankenkasse, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.
Voraussetzungen
- Altersgrenze für Familienversicherung: 25. Lebensjahr
- Nach Ablauf der Familienversicherung ist gegebenenfalls eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021
Stichwörter
Krankenkasse, Krankenversicherungsbeitrag, Familienversicherung, Studentenbeitrag, Erhebung, Studierende