Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren
Als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter zu der Europawahl haben Sie die Möglichkeit zur Einsicht in das Wählerverzeichnis.
Beschreibung
Als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehalten. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
zuständige Stelle
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.
Ansprechpartner
Stadt Lauterbach (Hessen) - Bürgerbüro und Standesamt
Aktuelles
Mitten in unserer schönen Altstadt befindet sich unser Bürgerbüro, die zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher unserer Kreisstadt. Hier werden umfangreiche Dienstleistungen angeboten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen auch für allgemeine Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne nehmen wir auch Ihre Hinweise entgegen, wo wir uns vielleicht noch verbessern und Ihnen mehr Service bieten können. Ich möchte Sie schon heute herzlich einladen, unser Bürgerbüro zu besuchen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für folgende Dienstleistungen des Bürgerbüros sind Terminvereinbarungen (unter 06641 184-122 oder über unseren Online-Terminkalender) erforderlich:
- Personalausweis
- Reisepass
- Kinderreisepass
- An-/Ab-/Ummeldung
- Kirchenaustritt
- Fischereischein
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Gewerbean-, ab-, ummeldung
Für folgende Dienstleistungen des Standesamtes sind Terminvereinbarungen (unter 06641 184-172 oder über unseren Online-Terminkalender) erforderlich:
- Eheschließung
- Anmeldung oder Vorgespräch zur Eheschließung
- Namensänderung
- Nachbeurkundung
Viele unserer Dienstleistungen können Sie auch online erledigen -> hier klicken!
Kontakt
Telefon: 06641 184-122(Sammelrufnummer für das Bürgerbüro)
Telefon: 06641 184-172(Sammelrufnummer für das Standesamt)
Telefax: 06641 184-214
E-Mail: buergerbuero@lauterbach-hessen.de
E-Mail: standesamt@lauterbach-hessen.de
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Fundbüro, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbewesen, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt
erforderliche Unterlagen
- für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
- für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Formulare
keine
Voraussetzungen
Einsichtnahme in die eigenen Daten:
- Sie sind wahlberechtigt
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt und
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
Auszügen von Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt und
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:
- Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Fristen
Die Einsicht kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten genommen werden.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 18.01.2022
Stichwörter
Wählen, Wählerin, Einsehen, Einsicht, Wahlen, Wahlberechtigte, Wähler, Wählerverzeichnis, Wahlen, Europawahl, Wahlrecht