Personalausweis Ausgabe
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    Personalausweis Ausgabe

    Ihr neuer Personalausweis liegt abholbereit bei der zuständigen Personalausweisbehörde vor. Sie können ihn persönlich oder mit Abholvollmacht in Vertretung abholen.

    Beschreibung

    Sie können Ihren Personalausweis in der Regel 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Die Abholung erfolgt bei der Personalausweisbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde. Der PIN-Brief enthält neben einer Transport-PIN einen Personal Unblocking Key (PUK) sowie ein Sperrkennwort.

    Der Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Verfügen Sie über keine Meldeadresse in Deutschland, kann der PIN-Brief auch an die zuständige Personalausweisbehörde geschickt werden. Haben Sie angegeben, dass der PIN-Brief an die zuständige Personalausweisbehörde gesandt werden soll, erhalten Sie den PIN-Brief am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, können Sie sich Ihren Personalausweis in der Regel circa 4 Wochen nach Antragstellung abholen. In diesem Fall ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".

    Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breidenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Fußläufig erreichbar
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV
      Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
    • Haltestelle: ÖPNV
      Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Terminvereinbarung

    Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.

    Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.

    Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06465 68-0

    E-Mail: info@breidenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • SEPA-Überweisung
    • Paypal
    • Überweisung/Zahlschein
    • Bargeldzahlung
    • Bargeldlose Zahlung
    • Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeinde Breidenbach

    Empfänger: Gemeinde Breidenbach

    IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56

    BIC: HELADEF1MAR

    Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf

    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.), SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..), Überweisung, Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.), Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)

    Stichwörter

    Gemeinde, Gemeinden, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

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    • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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    Abfall, Ablagerung von Müll im Außenbereich Wilder Müll Wildschäden Lichtbeläastigung, Beschwerde Baumfällgenehmigung, Abteilung Ordnung, Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Angeln, angelschein, Anglerschein, Anmelden, Anmeldung, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Bürgeramt, Bürgerbüro, Digitales, Digitalisierung, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Fischerei, Fischereischein, Führungszeugnis, Gefahrenabwehr, gefährliche Hunde, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeabteilung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten: Gewerbeamt, Gewerbeanmeldung, Gewerbeanzeigen, Gewerbeummeldung, Gewerbewesen, Hilfspolizei, Jagd, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Obdachlosigkeit, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungspolizei, Ordnungswidrigkeit, Pass, Passamt, Passbehörde, Pässe, Perso, Personalausweis, Telefonzentrale, Verkehrsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt / Passamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

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    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bargeldlose Zahlung
    • Bargeldzahlung

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    IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56

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    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr altes Personalausweisdokument
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

    Formulare

    • Formulare: keine, gegebenenfalls Verlustanzeige für den alten Personalausweis
    • Online-Dienst vorhanden: nein
    • Schriftform erforderlich: nein, gegebenenfalls Abholvollmacht
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein, Vertretung möglich

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung in der zuständigen Personalausweisbehörde bereit.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei der zuständigen Personalausweisbehörde abholen:

    • Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN und einem Sperrkennwort an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die zuständige Stelle gesandt werden.
    • In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden. Kommt kein PIN-Brief zur Antragstellerin/zum Antragsteller, kann der Personalausweis ca. 4 Wochen nach Beantragung des Personalausweises abgeholt werden.
    • Sie gehen zur Abholung des Personalausweises zu der Personalausweisbehörde, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben.
    • Buchen Sie sich hierfür gegebenenfalls einen Termin.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Sachbearbeitenden erklären Sie, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief an die zuständige Behörde versandt, wird Ihnen dieser ausgehändigt und Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch den Sachbearbeitenden informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) unmittelbar einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie auch unter anderem mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und erhalten das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Stunden (etwa 10 Minuten)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2021

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Ausgabe, abholen, Personalausweis, Abholung, Perso, Ausweis, Ausweisausgabe, Aushändigung, Personaldokument, Dokumentenausgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019