Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

    Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

    Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung versorgt werden.

    Beschreibung

    Die Tagespflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

    Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürf­tigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

    Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.

    Der Leistungshöchstbetrag für umfasst monatlich

    • bei Pflegegrad 2: 689 Euro,
    • bei Pflegegrad 3: 1.298 Euro,
    • bei Pflegegrad 4: 1.612 Euro und
    • bei Pflegegrad 5: 1.995 Euro.

    Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbeitrag (bis zu 125 Euro) für die Tagespflege einsetzen.

    Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.

    Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

    Hinweise für Wetteraukreis: Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost/West

    Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost/West

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost/West

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Stichwörter

    gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2022 (von: Funk, Sina-Olivia)

    Technisch geändert am 30.11.2022 (von: Funk, Sina-Olivia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Wetteraukreis - Leben im Alter und Pflegeberatung - Pflegestützpunkt Ost

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 11 40

    63652 Büdingen

    Hausanschrift

    Berliner Str. 31

    63654 Büdingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Dienstag         10:00 – 12:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch        07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Pflegegrad 2 bis 5

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf Tagespflege bei Ihrer Pflegekasse
    • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse 

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 18.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Tagespflege, gesetzlich Pflegeversicherte, teilstationäre Versorgung, teilstationäre Pflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)