Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Beschreibung
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.
Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Standesamt, Kinder, Jugend, Senioren, Soziales, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Michael Holz
Besucheranschrift
Fax: 06257 990-389
E-Mail: michael.holz@seeheim-jugenheim.de
Telefon Festnetz: 06257 990-384
Herr Lukas Larem
Besucheranschrift
E-Mail: lukas.larem@seeheim-jugenheim.de
Fax: 06257 990-389
Telefon Festnetz: 06257 990-386
Herr Timm Sperling
Besucheranschrift
E-Mail: timm.sperling@seeheim-jugenheim.de
Fax: 06257 990-389
Telefon Festnetz: 06257 990-385
Frau Nicole Ohlemüller
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lukas Larem
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06257 990-386
Fax: 06257 990-389
E-Mail: lukas.larem@seeheim-jugenheim.de
Herr Michael Holz
Besucheranschrift
Fax: 06257 990-389
E-Mail: michael.holz@seeheim-jugenheim.de
Telefon Festnetz: 06257 990-384
Herr Timm Sperling
Besucheranschrift
E-Mail: timm.sperling@seeheim-jugenheim.de
Fax: 06257 990-389
Telefon Festnetz: 06257 990-385
Frau Nicole Ohlemüller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06257 990383
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2021
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