Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

    Beschreibung

    Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

    Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

    Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

    Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

    Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

    Ansprechpartner

    Für Gutsbezirk Kaufunger Wald wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

    Formulare

    • Formulare: Anmeldeformular
    • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
    • Schriftform: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    - keine besonderen Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
    • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
    • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

    Fristen

    Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK

    Weitere Informationen

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 08.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Kneipe, Restaurant, Gaststätten, Lebensmittelschulung, Unterrichtung Gaststättengewerbe, Konzession, Schanklizenz, Alkoholausschank, Gaststättenerlaubnis, Hygiene, Lebensmittel, Lebensmittelunterrichtungsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de