Ursprungszeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der IHK Ausstellung
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    Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

    Sie exportieren Waren und müssen bei der Wareneinfuhr den Ursprung Ihrer Ware nachweisen? Dann können Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören

    • das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
    • Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.

    Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

    Zuständigkeit

    Ihre örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer

    Ansprechpartner

    Örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2026
    Technisch geändert am 01.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Voraussetzungen

    Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch oder
    • verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht

    Verfahrensablauf

    Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

    Online-Verfahren:

    • Senden Sie eine E-Mail an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung eUZweb freizuschalten. Sie erhalten per Mail einen Registrierungscode.
    • Rufen Sie den Onlinedienst eUZweb auf und melden Sie sich an.
    • Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen an die IHK.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
    • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
    • Sie können das Dokument als volldigitales Dokument nutzen oder bei Bedarf ausdrucken.

    Schriftliches Verfahren:

    • Das Antragsformular bekommen Sie von Ihrer IHK vor Ort ausgehändigt.
    • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.

    Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.

    Bearbeitungsdauer

    • Standardmäßig wenige Minuten im Onlineverfahren
    • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK. Ihre IHK stellt Ihnen vierteljährlich eine Rechnung für die in diesem Zeitraum ausgestellten Ursprungszeugnisse.: Gebühr ab 5,00 EUR bis 35,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) am 27.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2021
    Technisch geändert am 30.03.2026

    Stichwörter

    Ursprungszeugnis, Lieferschein, Invoice, Ursprungszeugnisse, Handelsdokument, IHK-Ursprungszeugnis, eUZ, Packliste, Rechnung, Ursprung, elektronisches Ursprungszeugnis, Warenursprung, UZ, Handelsrechnung, Ursprungszeugnis IHK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019