Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen

    Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen.

    Beschreibung

    Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

    Dazu gehören:

    • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
    • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

    Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

    Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

    • kostenfreies Parken,
    • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
    • Benutzung der Busspur.

    Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

    • Kurzzeitkennzeichen,
    • Ausfuhrkennzeichen und
    • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

    Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Kfz-Zulassungsbehörde Dietzenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
    • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
    • elektronische Versicherungsbestätigung

    Formulare

    Formulare: Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:

    • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
    • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel keine

    Kosten

    Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 08.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Fahrzeugzulassung, Umweltbonus, Kfz-Zulassungsbehörde Verkehrsbehörde, E-Kennzeichen, Zulassung im Straßenverkehr, Elektromobilität, Elektrokennzeichen, Elektrofahrzeug, elektro, elektrisch, Elektromobilitätsgesetz (EmoG), Kfz-Zulassungsstelle, Plug-In-Hybridfahrzeuge, Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), Straßenverkehrsamt, Kennzeichen, E-Auto

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)