EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung

    EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung

    Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

    Beschreibung

    Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.

    Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.

    Ansprechpartner

    Für Leun wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises
    • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
    • Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
    • Zusätzlich als:
      •  
      • Selbständige: Gewerbeanmeldung
      • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
      • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

    Formulare

    • Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
    • OnlineVerfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
    • Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - keine formalen Rechtsbehelfe

    Verfahrensablauf

    Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
    • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt

    Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

    Bearbeitungsdauer

    • In der Regel 2 – 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.

    Weitere Informationen

    Ob zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten sind, insbesondere ob die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, darüber informiert auch der Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG:

    Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Grenzüberschreitende Dienstleistungen, Nachweis Berufserfahrung, Reiseleiter, Niederlassung in der EU, Betriebsstätte in der EU, Auslandsentsendung, Reiseleiterin, EU-Bescheinigung, EG-Bescheinigung, Arbeiten in der EU, Dienstleistungsfreiheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)