EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung
Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.
Beschreibung
Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.
Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
Aktuelles
Als Ihr Dienstleister für die regionale Wirtschaft sind wir für Informationen, Kontakte und Lösungen zuständig. Wir beraten Sie bei Fragen Ihres unternehmerischen Alltags, ermöglichen Geschäftskontakte, helfen bei Rechtsfragen, dem Einstieg in das internationale Geschäft, informieren über Förderprogramme und Möglichkeiten, bieten Weiterbildungen und Seminare und sichern die Qualität der beruflichen Ausbildung.
Beschreibung
Wir sind Ihre Industrie- und Handelskammer für Stadt und Kreis Offenbach. Wir sind der Dienstleister für Unternehmer und Unternehmerinnen der regionalen Wirtschaft sowie Partner und Fürsprecher. Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und sind fachkundige Partner in wirtschaftlichen Fragen für Ministerien, Gerichte und Behörden. Gleichzeitig übernehmen wir auch staatliche und hoheitliche Aufgaben.
Damit wir objektiv und unabhängig für Sie agieren können, hat der Gesetzgeber Ihre Mitgliedschaft durch das Gesetz eingeführt. Alle Unternehmen aus Industrie-, Handel- und Dienstleistungsgewerbe in Stadt und Kreis Offenbach sind Mitglied in unserer IHK.
Unser oberstes Gremium ist die IHK-Vollversammlung. Dieses Unternehmensparlament wird alle fünf Jahre durch die Mitgliedsunternehmen der IHK Offenbach gewählt. In dieser Unternehmervertretung befinden sich ausschließlich unsere Mitgliedsbetriebe. Sie bestimmen die grundsätzliche Richtung Ihrer IHK und wählen das Präsidium.
Wir vertreten das Gesamtinteresse unserer ca. 35.000 Mitgliedsunternehmen mit etwa 176.000 beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zu unserem Kammerbezirk gehören: Stadt Offenbach am Main, Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen (Hessen), Mainhausen, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und Seligenstadt.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Tiefgarage der IHK Offenbach am Main
Anzahl der Stellplätze: 117
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof Offenbach
Linien:- Bus: Linie 102, 104,106, 41, 551, X 83, X 97
- Regionalbahn: Linie diverse Regionalzüge
- Haltestelle: S-Bahn-Haltestelle Ledermuseum
Linien:- S-Bahn: Linie S1, S2, S8, S9
- Haltestelle: Straßenbahn-Haltestelle Offenbach Stadtgrenze
Linien:- Bus: Linie 103, 120 oder X97
- S-Bahn: Linie Linie 16
- Haltestelle: Busstation Ludwigstraße / Ledermuseum
Linien:- Bus: Linie 103 oder 120
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr
- Freitag: 8:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
- Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
- Zusätzlich als:
- Selbständige: Gewerbeanmeldung
- Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
- Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
Formulare
- Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
- OnlineVerfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
- Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- keine formalen Rechtsbehelfe
Verfahrensablauf
Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
- Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt
Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
Bearbeitungsdauer
- In der Regel 2 – 4 Wochen
Kosten
Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.
Weitere Informationen
Ob zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten sind, insbesondere ob die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, darüber informiert auch der Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020
Stichwörter
Grenzüberschreitende Dienstleistungen, Nachweis Berufserfahrung, Reiseleiter, Niederlassung in der EU, Betriebsstätte in der EU, Auslandsentsendung, Reiseleiterin, EU-Bescheinigung, EG-Bescheinigung, Arbeiten in der EU, Dienstleistungsfreiheit