eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

    Beschreibung

    Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

    Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

    Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

    Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die eID-Behörden. Dies sind in der Regel die Bürgerämter.

    Ansprechpartner

    Stadtbüro Innenstadt

    Beschreibung

    Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.

    Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.

    Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

    Sie erhalten außerdem:

    • Auskünfte aus dem Melderegister
    • Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
    • Lebensbescheinigungen
    • Meldebescheinigungen
    • Untersuchungsberechtigungsscheine

    Wir nehmen entgegen

    • Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
    • Fundsachen
    • Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
    • Wohnberechtigungsscheine
    • Wohngeld / Lastenzuschuss

    Sie können beantragen:

    • Auskunftssperren
    • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnisse
    • Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde

    Sie erhalten Antragsformulare für:

    • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
    • Ehrenamtskarte
    • Elterngeld
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
    • Diverse Anlagen zur Steuererklärung
    • Leistung für Bildung und Teilhabe
    • Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 9

    65428 Rüsselsheim am Main

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Stichwörter

    Stadtbüro

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtbüro Dicker Busch

    Beschreibung

    Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.

    Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
     

    Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

    Sie erhalten außerdem:

    • Auskünfte aus dem Melderegister
    • Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
    • Lebensbescheinigungen
    • Meldebescheinigungen
    • Untersuchungsberechtigungsscheine

    Wir nehmen entgegen

    • Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
    • Fundsachen
    • Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
    • Wohnberechtigungsscheine
    • Wohngeld / Lastenzuschuss

    Sie können beantragen:

    • Auskunftssperren
    • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnisse
    • Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde

    Sie erhalten Antragsformulare für:

    • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
    • Ehrenamtskarte
    • Elterngeld
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
    • Diverse Anlagen zur Steuererklärung
    • Leistung für Bildung und Teilhabe
    • Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Virchowstraße 5

    65428 Rüsselsheim am Main

    Öffnungszeiten

    Das Stadtbüro Dicker Busch ist vorübergehend geschlossen. Bitte nutzen Sie das Stadtbüro in der Innenstadt.

    Kontakt

    Stichwörter

    Stadtbüro

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
    • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

    Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

    Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

    • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

    Fristen

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Kosten

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
    • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Online-Ausweisfunktion, elektronische Identifizierung, eID, Chipkarte, Online-Ausweis, elektronischer Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)