Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung
Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.
Beschreibung
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.
Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales
Adresse
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
Postfach
34117 Kassel
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: offenes Parkhaus
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
Linien:- Bus: Linie 11
- Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
Linien:- Straßenbahn: Linie 3 und 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: soziales@rpks.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle
Zunächst formloser Antrag auf Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Weitere Unterlagen/Nachweise/Formulare werden von der zuständigen Anerkennungsbehörde dem Antragsteller mitgeteilt.
Voraussetzungen
Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist
- Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte(psychologische, juristische, sozialpädagogische/sozialarbeiterische, ärztliche oder fachärztliche (Frauenheilkunde und Geburtshilfe)) hinzugezogen werden können
- Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
- Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein, und dass in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle keine Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
- Sie müssen sicherstellen, dass die Beratungen gemäß den Bestimmungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des StGB (§§ 218 bis 219 b) durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klagemöglichkeit beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts.
- Klageeinreichung ist auch auf elektronischem Weg möglich
Verfahrensablauf
Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.
- Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen.
- Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
- Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
- Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
- Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
- Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise innerhalb von 3 Monaten
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021
Stichwörter
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