Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch Berichtigung
    99043001062000

    Eintragen eines Berechtigten, um das Grundbuch zu berichtigen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Als Berechtigte/r können Sie einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen und sich ins Grundbuch eintragen lassen.

    Beschreibung

    Sie sind Gläubigerin oder Gläubiger einer Forderung und können nicht in das Recht oder das Eigentum der Schuldnerin oder des Schuldners vollstrecken, weil diese oder dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist?

    Das Grundbuch ist infolge der Nichteintragung der oder des Berechtigten unrichtig.

    Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen die Schuldnerin oder den Schuldner haben, können Sie nach der Grundbuchordnung einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Damit kann die Schuldnerin oder der Schuldner als Rechtsinhaberin oder Rechtsinhaber bzw. Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Mit Eintragung kann die Vollstreckung fortgeführt werden.

    zuständige Stelle

    Grundbuchamt des Amtsgerichtes, in dem das Grundbuch geführt wird

    Ansprechpartner

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2011
    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Vollstreckbarer Titel gegen die Vollstreckungsschuldnerin oder den Vollstreckungsschuldner
    • Schriftlicher Antrag der Vollstreckungsgläubigerin oder des Vollstreckungsgläubigers
    • Das Grundbuch muss infolge der fehlenden Voreintragung einer dinglich berechtigten Vollstreckungsschuldnerin oder eines dinglich berechtigten Vollstreckungsschuldners unrichtig sein.
    • Durch den Antrag nach der Grundbuchordnung können keine weiteren Bewilligungen, Zustimmungen oder Erklärungen Dritter ersetzt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 04.01.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2021
    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Öffentliches Register, Elektronisches Grundbuch, Grundbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019