Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie bereits vor Geburt des Kindes in die Adoption einwilligen. Dafür müssen Sie Ihren Verzicht auf die Übertragung der Sorge beurkunden lassen.
Beschreibung
Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, bedarf es der Einwilligung beider Eltern. Diese Einwilligung kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden.
Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Dafür bedarf es auch eine Erklärung, durch die Sie als Vater auf die Übertragung der Sorge des Kindes verzichtet. Mit dieser Erklärung verzichten Sie darauf, dass Sie das Sorgerecht für Ihr Kind beantragen wollen. Das ist eine Voraussetzung für die Freigabe zur Adoption. Diese Erklärung muss beurkundet werden, damit Sie über die Rechtswirkung und Konsequenzen aufgeklärt werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Adoptionsstelle im örtlich zuständigen Jugendamt.
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagespflege, Adoptions- und Pflegekinderdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fußhoeller (Adoptions- und Pflegekinderdienst)
Frau Hach (Adoptions- und Pflegekinderdienst)
Frau Werkhausen (Adoptions- und Pflegekinderdienst)
Frau Kallabis (Adoptions- und Pflegekinderdienst)
Frau Lins (Adoptions- und Pflegekinderdienst, Bereitschaftspflege)
Zuständig für
- Sonstiges: auch Bereitschaftspflege
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3215
E-Mail: h.lins@kreis-offenbach.de
Frau Koser
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie müssen der Vater des Kindes sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- In einem persönlichen Gespräch müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie der Vater des Kindes sind, sofern sie die Vaterschaft noch nicht erklärt haben.
- Die Urkundsbeamtin oder der Urkundsbeamte klärt Sie über die Rechtswirkung der Erklärung auf.
- Die Beurkundung erfolgt sofort und die Erklärung ist sofort wirksam.
- Die Erklärung wird dann an das Familiengericht übersandt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 07.05.2021
Stichwörter
Verzicht auf Sorgeerklärung, Adoption, Ungewollte Schwangerschaft, Verzichtserklärung, Einwilligung in Adoption