Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

    Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

    Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie bereits vor Geburt des Kindes in die Adoption einwilligen. Dafür müssen Sie Ihren Verzicht auf die Übertragung der Sorge beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, bedarf es der Einwilligung beider Eltern. Diese Einwilligung kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden.

    Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Dafür bedarf es auch eine Erklärung, durch die Sie als Vater auf die Übertragung der Sorge des Kindes verzichtet. Mit dieser Erklärung verzichten Sie darauf, dass Sie das Sorgerecht für Ihr Kind beantragen wollen. Das ist eine Voraussetzung für die Freigabe zur Adoption. Diese Erklärung muss beurkundet werden, damit Sie über die Rechtswirkung und Konsequenzen aufgeklärt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Adoptionsstelle im örtlich zuständigen Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Jugendamt - 530.1 Beistandschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Postanschrift

    Mina-Rees-Straße 2

    64295 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Freitag  08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen der Vater des Kindes sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • In einem persönlichen Gespräch müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie der Vater des Kindes sind, sofern sie die Vaterschaft noch nicht erklärt haben.
    • Die Urkundsbeamtin oder der Urkundsbeamte klärt Sie über die Rechtswirkung der Erklärung auf.
    • Die Beurkundung erfolgt sofort und die Erklärung ist sofort wirksam.
    • Die Erklärung wird dann an das Familiengericht übersandt.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 07.05.2021

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verzicht auf Sorgeerklärung, Adoption, Ungewollte Schwangerschaft, Verzichtserklärung, Einwilligung in Adoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)