• Hirzenhain (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Geschiedenenunterhalt Festsetzung

Geschiedenenunterhalt Festsetzung

Wenn Sie und Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin rechtskräftig geschieden sind und Sie außerstande sind, sich selbst zu versorgen, können Sie von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin einen angemessenen Unterhalt verlangen.

Beschreibung

Sollten Sie sich mit Ihrem geschiedenen Partner bzw. Ihrer Partnerin nicht über eine angemessene Unterhaltshöhe einigen können, können Sie Ihren Geschiedenenunterhaltsanpruch gerichtlich geltend machen. Der Ablauf eines solchen Gerichtsverfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den für den Zivilprozess geltenden Vorschriften.

Der Geschiedenenunterhaltsanspruch bemisst sich für die im Gesetz aufgenommenen Unterhaltstatbestände nach den anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung, welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen. Wegen der Einzelheiten wenden sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Weitere Informationen können Sie auch den Unterhaltrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte entnehmen.

zuständige Stelle

Das für Sie zuständige Amtsgericht – Familiengericht – ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

Ansprechpartner

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

Internet

Version

Technisch erstellt am 07.07.2011

Technisch geändert am 09.10.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über Einkommen, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Formulare

Keine

Voraussetzungen

Grundsätzlich sind Sie und Ihre ehemalige Ehepartnerin/Ihr ehemaliger Ehepartner nach der Scheidung zunächst einmal verpflichtet, für den eigenen Unterhalt eigenverantwortlich zu sorgen. Wenn Sie nach der Scheidung dazu außerstande sind, können Sie einen Unterhaltsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Ehegatten sind rechtskräftig geschieden,
  • Vorliegen eines gesetzlichen Unterhaltstatbestands z. B. Unterhalt wegen Kindesbetreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit,
  • Anspruch bestand zum Zeitpunkt der Scheidung,
  • Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen,
  • Sie müssen bedürftig sein (Hierbei sind Ihr Einkommen und Ihre Zahlungsverpflichtungen sowie die Verpflichtung zu der eigenen Erwerbstätigkeit entscheidend),
  • der Anspruchsgegner oder die Anspruchsgegnerin muss leistungsfähig sein,
  • Wegen der Einzelheiten wenden sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt

Verfahrensablauf

Ein Antrag zur Geltendmachung eines Geschiedenenunterhalts kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt gestellt werden.

  • Der weitere Ablauf des gerichtlichen Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften über den Zivilprozess.
  • Das Gericht kann Ihnen und Ihrem ehemaligen Ehegatten aufgeben, Auskunft über das jeweilige Einkommen, Vermögen sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu leisten. Kommen Sie oder Ihr ehemaliger Ehegatte dieser Anordnung nicht nach, kann das Gericht selbstständig Erkundigungen einholen, z. B. bei Arbeitgebern oder bei Versicherungen.

Fristen

Keine gesetzlichen Fristen

Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig

Kosten

  • Gerichtskosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • beides richtet sich nach dem Streitwert

Hinweise (Besonderheiten)

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte, z. B. die Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Informationen zum Thema Scheidung siehe

https://www.bmfsfj.de/

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 22.06.2021

Version

Technisch erstellt am 15.02.2021

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Trennung, BGB, FamFG, Unterhalt, Partner, Scheidung, Festsetzung, Ehe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019