Güterrechtsregister Einsicht gewähren
    99054001109000

    Güterrechtsregister Einsicht gewähren

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen und/oder eine einfache oder beglaubigte Abschrift beantragen.

    Beschreibung

    Im Güterrechtsregister sind die zwischen Ehegatten vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung eingetragen. Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet. Von der Eintragung können Sie eine Abschrift beantragen. Diese kann auch beglaubigt werden. Sofern keine Eintragung zu der angefragten Person vorliegt, können Sie eine entsprechende Bescheinigung erhalten (Negativmitteilung).

    Online-Dienst

    Antrag auf Einsichtnahme in das Güterrechtsregister

    ID: L100001_415518651

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2024
    Technisch geändert am 13.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Amtsgerichten.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 124
    65189 Wiesbaden

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    Weitere Informationen

    Kontaktdaten und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Amtsgerichts Wiesbaden.

    Stichwörter

    AG-WI

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2022

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2011
    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Die Einsicht in das Güterrechtsregister ist jedem gestattet und nicht an Voraussetzungen gebunden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Die Einsichtnahme ist jedem gestattet und nicht an Voraussetzungen gebunden.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen bzw. eine Abschrift der Eintragung beantragen möchten, können Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Sofern es eine Eintragung gibt, können Sie vor Ort Einsicht nehmen und/oder eine Abschrift aus dem Güterrechtsregister erhalten. Sofern es keine Eintragung gibt, können Sie eine entsprechende Negativmitteilung beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 24.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2021
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Eheregister, Güterrecht, Güterrechtsregister, Einsicht Güterrechtsregister, Güterstand, Gesetzlicher Güterstand, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, Ehevertrag, Gesetzliche Güter, Abschrift Güterrechtsregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019