Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Durchführung

    Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Durchführung

    Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.

    Beschreibung

    Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

    Es gibt Schulungen und Prüfungen für den

    • Straßenverkehr,
    • Eisenbahnverkehr,
    • Binnenschiffverkehrs und
    • Seeschiffsverkehr

    Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.

    Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:

    • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
    • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.

    Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Börsenplatz 4

    60313 Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptwache
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S1, S2, S3, S4, S5, S6, S8, S9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    IHK-Service-Center
    Schillerstraße 11
    60313 Frankfurt

    Telefon: 069 2197-1280
    Telefax: 069 2197-1424

    Montag bis Freitag für Besucher:
    9.00 – 16.00 Uhr

    Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)

    Beglaubigungsstelle
    Schillerstraße 11
    60313 Frankfurt

    Telefon: 069 2197-1213
    Montag bis Freitag für Besucher:
    8:00 – 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    IHK

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:

    • Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen

    Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:

    • die Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen

    Formulare

    • Formulare: Anmeldeformular zur Prüfung für Gefahrgutbeauftragte der jeweiligen IHK
    • Onlineverfahren möglich: teilweise (bei der Anmeldung)
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)

    Voraussetzungen

    Grundprüfung

    • Absolvierte Schulung bei anerkanntem Schulungsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 Stunden

    Verlängerungsprüfung

    • Noch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger

    Ergänzungsprüfung

    • Gültiger Schulungsnachweis
    • Nachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden Dauer

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Absatz 1

    § 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

    Rechtsbehelf

    • In einigen Bundesländern: Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtsverfahren
    • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über
    • Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung

    Verfahrensablauf

    Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.

    • Nach Teilnahme an der Schulung melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.
    • Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
    • Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
    • Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.

    Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.

    Fristen

    Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK, bei der Sie die Prüfung ablegen.

    Weitere Informationen

    Die Prüfungsfragen werden aus einem Fragenfundus ausgewählt. Den gesamten Fragenfundus finden Sie auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages:

    DIHK-Fragenfundus

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 16.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Verlängerungsprüfung, Straßenverkehr, Schulungsnachweis, Teilnahmebescheinigung, Schulungsveranstalter, Gefahrgutbeauftragte, Grundprüfung, Verkehrsträger, Eisenbahnverkehr, Ergänzungsprüfung, Seeschiffsverkehr, Binnenschiffsverkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de