Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbe Verlängerung

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.  

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

    Beispielsweise

    • als Schaustellerin oder Schausteller,
    • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
    • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

    Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Edermünde - Ordnungsamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenhofstraße 4

    34295 Edermünde

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Bei Anliegen, die das Ordnungsamt betreffen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 05665 7909-19(Durchwahl Leitung Ordnungsamt)

    Telefax: 05665 7909-80

    E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung, Paypal

    Bankverbindung

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33

    BIC:

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00

    BIC:

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Überweisung), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.))

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
    • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
      • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
    • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

    Voraussetzungen

    Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 06.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Schaustellerin, Schausteller, Kirmes, Reisegewerbekarte verlängern, Verlängerung, Handelsvertreter, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekartenfreiheit, Vertreterin, Waren feilbieten, Vertreter, Handelsreisender, Ohne Bestellung, Jahrmarkt, Gewerbeanzeige, Reisegewerbe, Marktstand, Reisegewerbekarte, Unterhaltende Tätigkeit, Haustürgeschäft, Anzeigepflicht, Markt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English