Reisegewerbe Verlängerung
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.
Beispielsweise
- als Schaustellerin oder Schausteller,
- als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
- als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.
Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Edermünde - Ordnungsamt / Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Bei Anliegen, die das Ordnungsamt betreffen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 05665 7909-19(Durchwahl Leitung Ordnungsamt)
Telefax: 05665 7909-80
E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de
Kontaktperson
Frau Jessica Prast (Abteilungsleitung)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-19
E-Mail: prast@gemeinde.edermuende.de
Frau Tanja Schoenhals (Mitarbeiterin)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung, Paypal
Bankverbindung
Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33
BIC:
Bankinstitut: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder
Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00
BIC:
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
- gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
- bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
- nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis
Voraussetzungen
Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen
- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 06.02.2024
Stichwörter
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