Reisegewerbekarte verlängern lassen
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.
Beispielsweise
- als Schaustellerin oder Schausteller,
- als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
- als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.
Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Das Ordnungsamt ist für vielfältige Bereiche des täglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Es ist unsere Aufgabe die Allgemeinheit und den einzelnen Bürger vor drohenden oder bereits eingetretenen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu schützen. Damit umfasst der Aufgabenbereich der Ordnungsverwaltung eine Vielzahl von Lebensbereichen, wie z. B. die Gewerbeausübung, die Nutzung von Straßen und Wegen, die Bekämpfung von Lärm, die Vermeidung von Obdachlosigkeit. Auch die Überwachung des öffentlichen Verkehrsraumes gehört dazu.
Bei so vielfältigen Themengebieten ist die Balance zwischen den Vorstellungen oder Wünschen und den gesetzlichen Notwendigkeiten nicht immer leicht. Die Ergebnisse unserer Arbeit sind daher oft mit Eingriffen und Belastungen verbunden, das Ordnungsamt kann leider nicht alle Probleme lösen.
Nehmen Sie dennoch gern persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Dienstleistung.
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
- gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
- bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
- nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis
Voraussetzungen
Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 06.02.2024
Stichwörter
Ohne Bestellung, Jahrmarkt, Schaustellerin, Haustürgeschäft, Unterhaltende Tätigkeit, Vertreterin, Handelsreisender, Reisegewerbe, Marktstand, Reisegewerbekartenfreiheit, Reisegewerbekarte, Verlängerung, Kirmes, Anzeigepflicht, Mobiler Standverkauf, Vertreter, Waren feilbieten, Reisegewerbekarte verlängern, Markt, Gewerbeanzeige, Handelsvertreter, Schausteller