• Langgöns (Landkreis Gießen, Hessen)
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung

Versicherte haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen oder familiären Bereich.

Beschreibung

Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Das Ziel ist, die Betreuung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen. Die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen.

Die SAPV ist eine Team-Leistung, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten: Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner.

Enthalten sind - ja nach individuellem Bedarf 

  • Beratung
  • Koordination der Versorgung,
  • unterstützende Teilversorgung oder
  • vollständige Versorgung  

Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, erhalten Sie als Teilleistung die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Ansprechpartner

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Stichwörter

gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

Version

Technisch erstellt am 28.06.2022

Technisch geändert am 30.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Verordnung

Voraussetzungen

  • eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung.
  • die Lebenserwartung ist begrenzt und es wird eine besonders aufwändige Versorgung benötigt.
  • Die Leistung muss von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt oder einer Krankenhausärztin/einem Krankenhausarzt verordnen werden.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Lehnt die Krankenkasse die Versorgung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. 

Kosten

Es ist keine Zuzahlung zu leisten.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

Version

Technisch erstellt am 08.02.2021

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Krankenkassenleistung, Kassenleistung, Palliativversorgung, spezialisierte Palliativversorgung, SAPV

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019