Stelle für Emissions- und Immissionsermittlungen Zulassung

    Stelle für Emissions- und Immissionsermittlungen Zulassung

    Sie können als zugelassene Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundesgebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

    Beschreibung

    Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundes-gebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

    Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.

    Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.

    Sie erfüllen die Pflichten nach § 16 der 41. BImSchV

    zuständige Stelle

    Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

    erforderliche Unterlagen

    Die beizubringenden Unterlagen können Sie dem unter nachfolgendem Link abrufbaren Antragsformular entnehmen:

    Formulare

    Formulare: Siehe Antragsformular:

    Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind u.a. die Fachkunde, die Unabhängigkeit und die Zuverlässigkeit der Messstelle. Im Einzelnen sind alle Voraussetzungen dem unter diesem Link abrufbaren Antragsformular zu entnehmen:

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bekanntgabe ist auf maximal fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Etwa vier Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    Für die Durchführung des Bekanntgabeverfahrens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverständigenleistungen werden in Abhängigkeit vom Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und von den beantragten speziellen Messungen Gebühren fällig

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Prüfbereiche, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit, Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung, Durchführung von Einzel- und kontinuierlichen Messungen, Bekanntgabeverfahren, Überprüfung von Messeinrichtungen bei Unternehmen, Ermittlung von Emissionen und Immissionen (Luft), Eintragung in das Messstellenverzeichnis ReSyMeSa, Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)