Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Taxi
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Albert (Fahrerlaubnisbehörde)
Frau Gaubatz (Fahrerlaubnisbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Kling (Fahrerlaubnisbehörde)
Frau Scherping (Teamleitung Fahrerlaubnisbehörde)
Frau Witte (Fahrerlaubnisbehörde)
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Formulare
Hinweise für Hainburg: Spezialisierung
- Fahrerlaubnis - Fahrgastbeförderungsscheines (Mietwagen, Taxi, Krankenkraftwagen, etc.) - Antrag - nicht barrierefrei
- Fahrerlaubnis - Fahrgastbeförderungsscheines (Mietwagen, Taxi, Krankenkraftwagen, etc.) - Antrag (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV) (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Zeugnis über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV)
- Fahrerlaubnis - Zeugnis über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV) (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Vollmacht - nicht barrierefrei
- Fahrerlaubnis - Vollmacht (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Zeugnis über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV)
- Fahrerlaubnis - Vollmacht - nicht barrierefrei
- Fahrerlaubnis - Fahrgastbeförderungsscheines (Mietwagen, Taxi, Krankenkraftwagen, etc.) - Antrag (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Zeugnis über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV) (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung
- Fahrerlaubnis - Fahrgastbeförderungsscheines (Mietwagen, Taxi, Krankenkraftwagen, etc.) - Antrag - nicht barrierefrei
- Fahrerlaubnis - Vollmacht (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV) (Ausfüllassistent)
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020
Stichwörter
Taxi, Fahrgastbeförderungsschein, Verlängerung, FzF, Fahrerlaubnis, Fahrgast, Fahrgastbeförderung