Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.
Beschreibung
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.
Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Formulare
Die Bescheinigung muss gemäß der Rechtsgrundlage grundsätzlich beantragt werden.
Voraussetzungen
Die Fehlgeburt wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.
Die Anzeige ist nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei der Mutter.
Handlungsgrundlage(n)
- § 21 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 31 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 Personenstandsverordnung
Rechtsbehelf
Sie können bei dem für das Standesamt zuständige Amtsgericht Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung stellen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 13.06.2023
Stichwörter
Geburtsurkunde, Geburtsbescheinigung, Mutterpass, Leibesfrucht, Bescheinigung nach § 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung (PStV), Totgeburt, Fehlgeburt, Kind, Geburt