Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz
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    Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

    Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.

    Beschreibung

    Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt grundsätzlich. die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. Sie können die Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen in einem deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Es besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister hat den Vorteil, dass Ihnen das hiesige Standesamt eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Beurkundung bei Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung im Eheregister beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Nachweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe rechtgültig geschlossen worden ist.
    • Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt anschließend eine Eheurkunde aus dem Eheregister aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 18.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2021
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Ehe, Nachbeurkundung, Eheregister, Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Ehe im Ausland, Hochzeit im Ausland, Eheschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019