Widerrufserklärung der Einwilligung zur Adoption für Kinder über 14 Jahre
Wenn Sie in Ihre Adoption oder Ihre Stiefkind-Adoption vor dem Familiengericht bereits eingewilligt haben, diese noch nicht schlussendlich ausgesprochen ist, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Dafür bedarf es einer öffentlichen Beurkundung.
Beschreibung
Für eine Adoption oder eine Stiefkind Adoption ist grundsätzlich die Einwilligung des Kindes erforderlich. Wenn Sie als Kind oder Stiefkind in eine Adoption eingewilligt haben und sich jetzt aber gegen die Adoption entscheiden, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, sofern die Adoption noch nicht wirksam ist.
Dies betrifft nur Kinder, die bereits 14 Jahre alt sind und die Einwilligung selbst erteilt haben. Wenn Sie unter 14 Jahre alt oder nicht geschäftsfähig sind, hat Ihr gesetzliche Vertretung in die Adoption eingewilligt.
Damit die Widerrufung Ihrer Einwilligung rechtswirksam ist, muss diese von einem Urkundsbeamten oder einer Urkundsbeamtin beurkundet werden. Dafür wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts. Sie können die Widerrufserklärung auch beim einem Notar beurkunden lassen (kostenpflichtig). Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Die Beurkundung ist wichtig, damit Sie über die Rechtswirkung der Widerrufserklärung belehrt werden und der Widerruf nicht leichtsinnig erfolgt.
Das Recht auf Widerruf der Einwilligung ist an keine Bedingung oder Begründung gebunden. Der Widerruf hat gegenüber dem Familiengericht zu erfolgen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamtes.
Ansprechpartner
Für Birstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Einen geeigneten Identitätsnachweis, wie Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einwilligungserklärung
- Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter sofern das Kind unter 14 Jahre alt ist.
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Das Kind oder die gesetzliche Vertretung hat bereits eine Einwilligungserklärung abgegeben.
- Das Kind ist 14 Jahre alt und geschäftsfähig oder wird durch seine gesetzliche Vertretung vertreten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen wollen, wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts.
- Das Jugendamt bietet Ihnen die Möglichkeit sich zu Ihrer Situation beraten zu lassen. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Widerrufserklärung.
- Für die Beurkundung der Widerrufserklärung vereinbaren Sie einen Termin bei der Adoptionsvermittlungsstelle.
Die Urkunde wird sofort ausgestellt und dem Familiengericht vorgelegt. - Damit wird der Adoptionsprozess gestoppt.
Fristen
Der Ausspruch der Annahme als Kind darf noch nicht wirksam sein.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 07.05.2021
Stichwörter
Widerrufserklärung, Adoption, Einwilligung, Widerrufung der Einwilligung